Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich eine derartige Strecke zutrauen. Jeder/jede Teilnehmer/in trägt die persönliche Verantwortung für sich selbst. Der Albtraufgänger ist ein Wanderweg, der zwar nicht in hochalpinem Gelände stattfindet, aber einige ausgesetzte Stellen und witterungsbedingt schwierige Streckenpassagen beinhaltet. Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Teilnehmer, Ihre Gesundheit und Ihr Leben zu schützen. Es ist zu beachten, dass einige Streckenteile bei Nacht absolviert werden. Bei der Überquerung von öffentlichen Straßen ist die Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Sonstige Verkehrsteilnehmer sind respektvoll zu behandeln. Es ist darauf zu achten, dass unterwegs kein Müll entsorgt wird. Dieser kann an den Traumstationen (VPs) oder im Zielbereich entsorgt werden. Ebenfalls ist die Natur möglichst wenig zu beeinträchtigen. Sollte dagegen verstoßen werden, erfolgt eine Disqualifikation durch den Veranstalter (gegebenenfalls auch nach Ende der Veranstaltung). Auf die Details werden wir in unserem Briefing verweisen.

Das Abholen der Startnummer und das Unterschreiben des Haftungsausschlusses ist vom Teilnehmer persönlich durchzuführen. Erst mit Abgabe des unterschriebenen Haftungsausschlusses ist die Registrierung abgeschlossen und die Startunterlagen werden ausgehändigt.

Den Anweisungen des Veranstalters und von ihm autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Teilnehmer/innen, die gegen den Spirit der Benefiz-Veranstaltung verstoßen, können ebenso, u.a. auch für künftige Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Fairness untereinander und gegenüber Helfern und Zuschauern ist oberstes Gebot!