Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die gesundheitlichen Voraussetzungen zu verfügen und von ärztlicher Seite keine Bedenken gegen die Teilnahme besteht.

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden, die der Veranstalter zu verantworten hat, wie der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

Der/die Teilnehmer/in anerkennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen dieser Ausschreibung und erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

Der/die Teilnehmer/in erklärt mit seiner Unterschrift des Haftungsausschlusses die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle versichert ist.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Event. Der Teilnehmer erklärt mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Wettbewerbes entsprechen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer oder den Veranstalter z.B. die Alarmierung von Rettungsdiensten sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen. Es gilt die Notfallnummer, die mit den Startunterlagen ausgehändigt wird, mitzuführen und zu kontaktieren.

Verjährung: Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist Geislingen an der Steige. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.